Im Entwurf wird Sexualität als ein wertbesetztes Thema bezeichnet, es sei aber nicht Aufgabe der Schule, bestimmte Werte vorzugeben. Es wird z. B. von Verantwortung gesprochen, jedoch wird nicht auf die fundamentalen sittlichen Normen eingegangen, die dieser Verantwortung einen Rahmen geben. Verantwortlichkeit verkommt zur Beliebigkeit, wenn Sexualität und deren Ausübung offenbar als isolierter Selbstwert verstanden wird, der laut Entwurf vor allem dem Prinzip der Lust und der durchaus begrüßenswerten Freiwilligkeit unterliegen soll. So kommen “Liebe” und “Familie” als Begriffe in dem Dokument nicht einmal vor, obwohl Umfragen die Geborgenheit und Sicherheit in langfristig gelingenden Beziehungen als vorrangige Lebenziele von Jugendlichen deutlich zeigen. Auch steht dieser Erlass im Widerspruch zu § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG), wonach die österreichische Schule bei ihrer Aufgabe auf die Vermittlung von “sittlichen, religiösen und sozialen Werten” zu achten hat. Wir sehen hier die Notwendigkeit einer gründlichen Überarbeitung, damit der Erlass mit der geltenden Gesetzeslage konform geht.