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Kritikpunkt 4: Der Entwurf ist ideologisch geprägt und birgt die Gefahr einer Indoktrinierung

Der Entwurf beruft sich unter anderem auf Dokumente der WHO, der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der International Planned Parenthood Federation (IPPF). Die von den genannten Organisationen entwickelten Rahmenrichtlinien für die Sexualerziehung – die in Österreich keinerlei Rechtsverbindlichkeit haben – stehen einseitig für Genderismus und eine Sexualpädagogik der Vielfalt. Beide Ansätze sind wissenschaftlich höchst umstritten und bedienen die Bedürfnisse einer marginalen Minderheit der Gesellschaft. Darüber hinaus stehen Genuss und Konsum von Sexualität im Vordergrund. Das Prinzip der Verantwortung für durch sexuelle Begegnungen möglicherweise entstehendes Leben wird verdrängt, der größere Blick auf die Familie als die kleinste Zelle der Gesellschaft fehlt. Es ist daher – bei aller begrüßenswerter Toleranz – zu befürchten, dass dieser Entwurf ein trojanisches Pferd ist, das in Gegensatz zu bestehenden Werten die Lernenden mit neuen Normen und Werten indoktrinieren möchte. Daher muss zwangsläufig das im Erlass formulierte Ziel verfehlt werden, dass die Lernenden in die Lage versetzt werden sollen, einen eigenen Wertmaßstab zu entwickeln, der zur Beurteilung ideologischer Strömungen fähig ist und zu einer verantwortlichen Wahl eines eigenen Lebensstils führt.

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