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Der „Ethikkodex“ hat einen neuen Inhalt bekommen!

Der „Ethikkodex“ hat einen neuen Inhalt bekommen!

Ethikkodex hat einen neuen Inhalt bekommen

Wir haben Sie darüber informiert, dass schulexterne Anbieter von Sexualworkshops einen sogenannten Ethikkodex  beim Qualitätsprüfungsverfahren unterschreiben müssen, der deutlich zeigt, in welche Richtung die „Erziehung“ unserer Kinder gehen soll.

Nun hat es von mehreren Seiten Widerstand  gegen diesen Kodex gegeben, daraufhin wurde der Inhalt kürzlich geändert. Das ist natürlich nur eine kosmetisch – oberflächliche Abänderung, denn in allen maßgeblichen Dokumenten bezieht man sich weiterhin ausschließlich auf die genderideologische Pädagogik. Es wird sich also gar nichts ändern in Zukunft. Um es kurz zu sagen: man wird sich gegenseitig das Qualitäts-„mascherl“ umhängen. Schade dass der Text abgeändert wurde,  so finden wir. Konnten wir doch bisher direkt  auf die Denkweise der zuständigen Stellen hinweisen, nun ist wieder alles so versteckt wie bisher. Es bleibt also alles beim Alten: unsere Kinder sind weiterhin der Ideologie ausgesetzt.

Lesen Sie hier die neue  Verpflichtungserklärung Formular Einzelperson

Andreas Unterberger schreibt über den „Ethikkodex“!

Andreas Unterberger schreibt über den „Ethikkodex“!

Mit ausdrücklicher Erlaubnis von Andreas Unterberger dürfen wir hier seinen Blogbeitrag teilen. Hier geht’s zum Originalblog Andreas Unterberger’s Tagebuch. Wir  freuen uns, dass im Artikel auf unsere Plattform verlinkt wird.

Der Schulskandal, ein überforderter Minister und die Sexualität unserer Kinder

  1. März 2023 00:31 2023-03-19 00:31:00 | Autor: Andreas Unterberger

Lesezeit: 5:00

Hinter dem Rücken der Öffentlichkeit passiert Ungeheuerliches mit unseren Kindern: Alle externen Vereine, die in den Schulen künftig Sexualpädagogik „lehren“ wollen, müssen schon vorher eine skandalöse Erklärung unterschreiben. Deren Inhalt ist seit wenigen Tagen bekannt: Darin müssen die Vereine versprechen, jede Menge linksradikaler Sexualbehauptungen zu unterstützen, die für wertkonservativ wie auch religiös orientierte Bürger und insbesondere Eltern völlig inakzeptabel sind. Alle Sexualpädagogik-Vereine müssen auf Wunsch des Bildungsministeriums durch diese Erklärung ausdrücklich Begriffe wie „sexuelle Vielfalt“ und „reproduktive Rechte“ unterstützen; sie müssen erklären, „frei von Diskriminierung in Bezug auf die sexuelle Orientierung, sexuelle Identitäten, Gender-Konstruktionen“ zu sein. Die bedeuten aber nichts anderes als eine unmittelbare Verpflichtung zur positiven Darstellung von Homosexualität, Trans-Ideologie und Abtreibung. Diese Verpflichtung ist sehr unmittelbar hinter diesen verschwurbelnden Ausdrücken zu erkennen.

Ob das zu dem gehört, was Karl Nehammer als Zukunft der Nation vorschwebt? Ob der ÖVP-Chef glaubt, dass es das ist, weswegen auch nur eine einzige österreichische Mutter, ein einziger österreichischer Vater ÖVP gewählt hat? Oder ist ihm einfach entgangen, was sein unbedarfter Ressortchef da schon wieder angestellt hat? Oder hat Martin Polaschek einfach nicht begriffen, was ganz eindeutig mit diesen Tarnausdrücken gemeint ist, wie sich hundertfach beweisen lässt?

Der Mann aus der Steiermark, der jetzt häufiger den Friseur besucht, damit er ernster genommen wird, hat versucht, die zweifellos heikle Frage der Sexualpädagogik einfach dadurch zu lösen, dass er die Verantwortung des Bildungsministeriums, das sonst ja jede Kleinigkeit regelt, an eine externe Akkreditierungsstelle auslagert. Als ob ihn das Ganze nachher nichts mehr anginge.

Als Stelle wurde ausgerechnet das Jugendrotkreuz bestimmt. Dieses hat sofort, noch bevor irgendein Verein akkreditiert worden wäre, die Weichen irreversibel in eine ganz klare Richtung gestellt: Denn jeder Verein muss schon bei der Antragstellung eine totale Kapitulationserklärung unterzeichnen, die allen ethischen Werten und Prinzipien widerspricht, die den meisten Österreichern wichtig sind. Infamerweise wird diese Kapitulationserklärung „Vereinbarung über die Grundsätze zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik“ und auch „Ethikkodex“ genannt, obwohl darin das Gegenteil von Ethik festgehalten ist und obwohl es schon gar keine „Vereinbarung“ ist, sondern ein Friss-oder-Stirb-Diktat einer linksradikalen Ideologie. Der Schmäh ist freilich alt und durchschaubar: Die kommunistischen Diktaturen in Moskaus osteuropäischen Sklavenstaaten nannten sich ja auch „Volksdemokratien“.

Von diesem Geschwurble führt ein direkter Weg zu einem der übelsten Pädophilie-Skandale (der in den Mainstreammedien wohl nur deshalb kaum aufgegriffen worden ist, weil er sich nicht in kirchlichen Einrichtungen, sondern in einer den Grünen recht nahestehenden – siehe etwa auch die pädophilen Bekenntnisse des Cohn-Bendit – Pseudo-Wissenschaft abgespielt hat). Dieser Weg ist sehr genau von der „Familien-Allianz“ nachgezeichnet worden. Diese sei daher im Wortlaut zitiert:

„Mit ,sexuellen Rechten‘ (das ist kein echtes Recht!) wird hier jene Sexualpädagogik angesprochen, gegen die seit Jahren Eltern in Europa auf die Straße gehen. Es sind dies allesamt Vorgaben, die eine proaktiv sexualisierende Pädagogik unterstützen und fördern …

Im deutschsprachigen Raum hat diese Pädagogik einen Vordenker, Prof. Helmut Kentler, dessen pädophile Machenschaften gerade in Deutschland aufgearbeitet werden müssen, weil sein grausiges Experiment in den 70er Jahren von der SPD finanziert wurde. (Siehe den Film Kentlergate auf youtube!). Er, selbst pädophil, war der ,väterliche Freund‘ und Mitgründer jener Sexualpädagogik, die durch Uwe Sielert im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitet wurde und sich selbst nach wie vor durch ein Gütesiegel zertifiziert.

Die in der Fußnote des ,Ethikkodex‘ genannten Dokumente (Grundsatzerlass Sexualpädagogik‘ des BMBWF, die ‚Standards zur Sexualaufklärung‘ der WHO-Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) stehen nachweislich im Zusammenhang mit Uwe Sielert und dieser Pädagogik.

ALLE Vereine und Einzelpersonen (mit wenigen Ausnahmen, dem Programm Teenstar und Lehrern, die das gut und kindgerecht abhandeln), wurden über Ablegereinrichtungen in Österreich nach dieser vorbelasteten Pädagogik ausgebildet. Wir dokumentieren Vorkommnisse, die durch diese Vereine oder durch Einzelpersonen (Lehrer), die so ausgebildet wurden, an den Schulen vorgefallen sind, seit 2015 auf dieser Plattform (siehe Menüpunkt Dokumentationsplattform).“

Soweit das Zitat. Zu Kentler ist übrigens sogar Wikipedia sehr objektiv aufklärend. Auf der hier verlinkten Dokumentationsplattform ist eine ganze Reihe von erschreckenden Vorfällen festgehalten, was sich da jetzt schon in den Schulen abgespielt hat, von Propaganda solcher linkspädagogischer Vereine für homosexuelle Beziehungen oder für Anal- und Oralverkehr. (Kleine Empfehlung für empörte Eltern: bitte ein Glas Schnaps bereit halten, bevor man sich die Fälle anschaut).

Fast noch erschreckender sind die Folgen dieser linken Sexualindoktrination, die man Berichten aus den USA entnehmen kann: Dort sind in den letzten 15 Jahren über hundert „Gender-Kliniken“ für Kinder entstanden. In diesen werden Kindern ohne weitere Fragen Sexualhormone zur „Affirmation“ des Geschlechts verabreicht, das sich die Kinder wünschen. Damit gewinnen Pharma-Konzerne sehr lukrative, lebenslang abhängige Patienten. Dort bieten Ärzte über TikTok 14-jährigen Mädchen Operationen zur Entfernung ihrer Brüste an. Kindern werden die gleichen Medikamente verabreicht, die erwachsene Vergewaltiger nehmen müssen. Dort sind jene Journalisten, die das in amerikanischen Medien aufgegriffen haben, unter massive Drohungen von Trans-Aktivisten geraten.

Inzwischen aber wird das Thema auch sehr kritisch von großen liberalen Zeitungen wie der „New York Times“ oder der Londoner „Times“ aufgegriffen. Sie haben auch beobachtet, wie ganze Freundschaftsgruppen von Mädchen jetzt plötzlich „Trans-Buben“ sind. Sie berichten über Frauen, die später die einst voreilig vorgenommenen Um-Operationen beklagen.

Das besonders Tragische: Zwar können mutige und engagierte Eltern in Schulen viel von dem verhindern, was da über solche Agitationsvereine an „bunten“ Frühsexualisierungen herangetragen wird, aber es ist andererseits doch Faktum, dass viele schwache, möchtegernliberale oder ahnungslose Eltern solchen katastrophalen Operationen und Behandlungen zugestimmt haben. Sie begreifen nicht, dass Kinder in der herausfordernden und verwirrenden Pubertät oft selbstbeschädigende Wünsche insbesondere in Hinblick auf ihre Sexualität haben, denen Eltern eigentlich konsequent entgegentreten müssen, auch wenn Kinder in diesem Alter oft sehr fordernd auftreten. In aller Regel geraten solche Wünsche aber nach ein oder zwei Jahren in Vergessenheit und werden von neuen Phänomenen am Weg zum Erwachsensein überlagert.

Was kann in Hinblick auf Österreich wohl nur der einzig vertretbare Weg sein? Einerseits ein generelles Verbot von geschlechts-ändernden oder „-verstärkenden“ Behandlungen; andererseits das Recht der Eltern, durchaus individuell zu entscheiden, welchem Verein sie die Sexualpädagogik ihrer Kinder anvertrauen – ohne dass diese eine solche linksideologische Verpflichtung eingehen müssen.

 

Was Vereine ab sofort unterschreiben, bevor sie an die Schulen kommen – das muss Eltern klar sein!

Was Vereine ab sofort unterschreiben, bevor sie an die Schulen kommen – das muss Eltern klar sein!

Schamverletzend und kindeswohlgefährdend – so zusammengefasst kann man den Inhalt der Grundsätze der Einverständniserklärung nennen, den externe Vereine unterschrieben haben, wenn sie ab Herbst an Schulen kommen.

Soeben (1.3.2023) wurde eine Akkreditierungsstelle (Überprüfungsstelle) eingerichtet, die ab sofort externe Vereine und Einzelpersonen überprüfen soll, die  ihre Workshops zum Thema Sexualpädagogik an Schulen anbieten wollen. Diese „Geschäftsstelle Sexualpädagogik“ wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen und ihm sollen 5 Mitglieder angehören, die noch nicht genannt wurden.

Man kann schon jetzt als Verein sein Ansuchen stellen und Unterlagen hochladen. Ganz am Schluß muss man noch eine Einverständniserklärung unterschreiben, den sogenannten „Ethikkodex“ (welch Hohn!) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik. (hier geht es zum gesamten“Ethikkodex“)

In der Einleitung heißt es:

Die sexualpädagogische Arbeit an der Schule erfolgt auf Basis und den Grundsätzen einer ganzheitlichen Sexualpädagogik (Comprehensive Sexuality Education ) sowie den im Grundsatzerlass Sexualpädagogik des BMBWF beschriebenen Regeln.
Sehen Sie hier den Film (11min.) zur Comprehensive Sexuality Education. 

Die meisten  Grundsätze, die nun durch Unterschrift bestätigt werden sollen, sind Kritikern dieser „Sexualpädagogik der Vielfalt“ mit ihren schamverletzenden Auswirkungen seit langem bekannt. Aber so zusammengefasst wie im ersten Satz traten die Ziele bisher noch nie ans Licht. Wir erklären nur den ersten Satz, der es in sich hat und in der üblichen schwammigen Gendersprache verfasst ist:

Die internationalen Kinder- und Menschenrechte sowie die sexuellen und reproduktiven Rechte werden anerkannt

  1. Sexuelle Rechte – was bedeutet das genau?

Sexuelle Rechte bedeutet, wie in der Fußnote der Einverständniserklärung ersichtlich: Man beruft sich hier auf eine Sexualpädagogik gegen die seit Jahren Eltern auf die Straße gehen. Es sind dies allesamt Vorgaben, die eine proaktiv sexualisierende Pädagogik unterstützen und fördern, ein Dokument ist noch nicht einmal ins Deutsche übersetzt worden bisher. Genau diese Pädagogik ist längst seit Jahren in unseren Schulen in Österreich, Deutschland, Europa, ja der ganzen Welt fest verankert.

Im deutschsprachigen Raum hat diese Pädagogik einen Vordenker, Prof. Helmut Kentler, dessen pädophile Machenschaften gerade in Deutschland aufgearbeitet werden müssen, weil sein grausiges Experiment in den 70er Jahren von der SPD finanziert wurde. (Siehe den Film Kentlergate auf youtube!). Er, selbst pädophil, war der „väterliche Freund“ und Mitgründer jener Sexualpädagogik, die durch Uwe Sielert im gesamten deutschsprachigen Raum verbreitet wurde und sich selbst nach wie vor durch ein Gütesiegel zertifiziert.

Die in der Fußnote des „Ethikkodex“ genannten Dokumente (Grundsatzerlass Sexualpädagogik‘ des BMBWF, die ‚Standards zur Sexualaufklärung‘ der WHO-Europa und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)) stehen nachweislich im Zusammenhang mit Uwe Sielert und dieser Pädagogik.

ALLE Vereine und Einzelpersonen (mit wenigen Ausnahmen, dem Programm Teenstar und Lehrern, die das gut und kindgerecht abhandeln), wurden über Ablegereinrichtungen in Österreich nach dieser vorbelasteten Pädagogik ausgebildet. Wir dokumentieren Vorkommnisse, die durch diese Vereine oder durch Einzelpersonen (Lehrer) die so ausgebildet wurden, an den Schulen vorgefallen sind, seit 2015 auf dieser Plattform (siehe Menüpunkt Dokumentationsplattform).

  1. Reproduktive Rechte – was bedeutet das?

Das ist ein Codewort für das Recht auf Abtreibung und wird hier sogar als „Menschenrecht“ bezeichnet, was es glücklicherweise nicht ist. Der Sexualkundeerlass (2015 Heinisch Hosek) bereits bezieht sich auf IPPF (International Planned Parenthood), die weltweit größte Abtreibungsorganisation der Welt.

Damit wird klar wohin die Reise geht mit den Kleinsten: Wie im Kommunismus (!) sollen Kinder bereits ab Kindergarten und Volksschule frühsexualisiert werden, so schnell wie möglich in sexuelle Aktivitäten gedrängt werden und Abtreibung soll als sogenanntes Menschenrecht für die „Verhütung“ sorgen. Damit werden Kinder manipulierbar und Eltern werden außen vorgelassen, letztendlich, und um das geht es, werden Familien zerstört und zukünftige Familien durch Bindungsunfähigkeit verhindert.

Was hier nun zu Tage getreten ist, hilft unserer Arbeit sogar, Kinder zu schützen. Denn jeder Verein der demnächst in den Schulen tätig ist- das muss Eltern klar sein – hat diese „ethischen Grundsätze“ unterschrieben. Wer will sein Kind so etwas aussetzen?

Dieser Grundsatz über die sexuellen und reproduktiven Rechte ist nur der erste Satz aus der Einverständniserklärung, hat aber das Ziel des Programmes dieser missbrauchenden Pädagogik (Genderpädagogik der Vielfalt) auf den Punkt gebracht.

 

 

Bildquelle: Pixabay

 

Schwerwiegende Kritik am Forschungsbericht des ÖIF zum Thema externe Vereine durch Prof. Dr. Karla Etschenberg

Schwerwiegende Kritik am Forschungsbericht des ÖIF zum Thema externe Vereine durch Prof. Dr. Karla Etschenberg

Das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) hat unter Dr. Olaf Kapella/Prof. Dr. Wolfgang Mazal im November 2022 einen Forschungsbericht veröffentlicht, der inzwischen durch eine Stellungnahme von Prof. Dr. Karla Etschenberg in wichtigen Punkten in Frage gestellt wird. Eine Gruppe besorgter Pädagogen und Eltern hatte die Expertin zu einer Durchsicht beauftragt, nachdem Unstimmigkeiten aufgefallen waren.

Dieser Forschungsbericht soll wissenschaftliche Basis sein für Qualitätskriterien zur Begutachtung externer Vereine und Einzelanbieter, die zukünftig an Schulen Sexualworkshops abhalten wollen.

Die Kritikpunkte von Prof. Etschenberg beziehen sich gleich zu Beginn auf die geringe Anzahl ausgewerteter Rückmeldungen bei der Online – Lehrerbefragung (Punkt1) als Grundlage für verallgemeinerbare Aussagen und belastbare Konsequenzen der Studie. Die Auswertung bezieht sich außerdem mehr auf die allgemeine Zusammenarbeit mit den externen Vereinen als auf den konkreten tatsächlichen Unterricht in den Klassen.

Im Punkt 2.4 geht die Biologie-Didaktikerin und Hochschulprofessorin auf die Berichte unserer Dokumentationsplattform ein und weist darauf hin, dass diese schwerwiegenden Vorwürfe völlig ignoriert wurden. (Obwohl Olaf Kapella mit diesen Elternberichten über Missstände in Schulen bei einer Podiumsdiskussion im April 2022 direkt konfrontiert worden war.)

Kritisch sieht Prof. Etschenberg ebenfalls die einseitige Orientierung an Internationalen Organisationen (UNESCO,IPPF,WHO) von deren Inhalten weder eine autorisierte deutsche Übersetzung vorliegt, noch klar ist, mit welcher Legitimation das deutschsprachige Konzept der „sexuellen Bildung“ mit seinem proaktiv sexualisierendem „Lernen durch Tun“ (nach Kentler) und das später ergänzte Konzept der Sexualität der Vielfalt daraus abgeleitet sind (Stellungnahme Punkt 2.2).

Geradezu schwerwiegend sieht Etschenberg „das Stillschweigen der Verfasser zum Vorwurf, dass Kinder vom Säuglingsalter an daran gewöhnt werden sollen, dass sich Erwachsene (zu Hause) intim-sexbezogen mit ihnen befassen, dass Erwachsene in (Kitas und) Schulen sexbezogene physische und emotionale Erfahrungen organisieren und Kinder mit dem vielfältigen Sexualleben der Erwachsenen vertraut gemacht werden sollen.“ (Kurzfassung , Punkt 2.2 und Zitate in der Stellungnahme Punkt 2.2 und 2.3 ). Die Verfasserin kritisiert die Tendenz, einen quasi „gewaltlosen“, sexualisierten Umgang von Erwachsenen mit Kindern gesellschaftsfähig werden zu lassen. Wir Eltern würden dazu sagen, das ist Vorbereitung zum Missbrauch durch schulische Sexualpädagogik!
Prof. Etschenberg fordert eine Stellungnahme des Staates, „sofern die Entscheidungsträger diese Entwicklung nicht unterstützen oder hinnehmen wollen“. Damit wird unsere Bildungspolitik direkt aufgefordert einzuschreiten!

Zum Teil B (Mazal) des Forschungsberichtes stellt Etschenberg fest, dass die dort thematisierten elementaren Qualitätskriterien „Schutz der sexuellen Privatsphäre“ und der „Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ in Teil A berücksichtigt hätten werden müssen, weil sie als Qualitätskriterium im Begutachtungsverfahren dringend zu beachten sind. „Es erstaunt, dass das, trotz der Beteiligung von Mazal am Forschungsbericht, nicht bereits geschehen ist“, schreibt Frau Etschenberg.

Mit dieser Stellungnahme und Kritik fragen wir uns, warum hier von Seiten des Bildungsministeriums nicht eingeschritten wird, um potentiellen Schaden an unseren Kindern zu vermeiden. Jahrelang wenden sich Eltern schon an die Verantwortungsträger, um ihre schlechten Erfahrungen mit einigen externen Vereinen zu schildern – bisher ohne Erfolg und ohne Resonanz. Und wir fragen uns: Wer hat Interesse an dieser Entwicklung?

Wir danken Prof. Dr. Karla Etschenberg an dieser Stelle sehr herzlich für diese wichtigen Klarlegungen!

 

 

 

 

 

Externe Vereine – Akkreditierungsverfahren

Externe Vereine – Akkreditierungsverfahren

Alle externen Vereine oder Einzelpersonen, die an den Schulen zum Thema Sexualpädagogik unterrichten wollen, werden nun von einer eigens dafür eingerichteten „Qualitätsstelle Sexualpädagogik“ geprüft. Diesem Board sollen 5 Mitglieder angehören.

→ Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)

 

Diese Geschäftsstelle Sexualpädagogik wurde dem Österreichischen Jugendrotkreuz übertragen. Auf dieser Seite werden auch die Grundlagen der Qualitätssicherung angeführt  (Die Qualitätssicherung basiert auf den Grundlagen der Standards für Sexualaufklärung in Europa, des Grundsatzerlasses zur Sexualpädagogik und den aktuellen Lehrplänen).

Weiter steht:

Denn die schulische Sexualpädagogik soll:

  • altersgerecht sein,
  • sich an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen orientieren,
  • auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren,
  • einen positiven Zugang zur Sexualität fördern,
  • das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vielfalt der Lebensformen beachten.

Hier geht es zur Seite:

Geschäftsstelle Sexualpädagogik

 

Die eingereichten Angebote werden von  Experten geprüft und bei einer positiven Beurteilung den Schulen zur Auswahl zur Verfügung gestellt.

Bevor ein Verein oder eine Person geprüft wird, muss eine Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik unterschrieben werden.

Vereinbarung über die ethischen Grundsätze (Ethikkodex) zur Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik

 

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