
Mama, was passiert wenn ich das Sperma aus Versehen schlucke?
Bericht einer Mutter aus Tirol
Als letztes Jahr, in der dritten Klasse Volksschule, im Jänner eine Informationsschreiben bei mir eintrudelte, dass die SCHUSO (Schulsozialarbeiter) mit den Lehrerinnen die „Sequenz zum Thema Schimpfwörter“ in der Klasse starten, habe ich mit der mir persönlich bekannten Mitarbeiterin der SCHUSO Kontakt aufgenommen. Ich wollte den Umfang und Inhalt ihrer Arbeit wissen. „Meine Tochter glaubt noch an das Christkind und ist sehr kindlich.“ Meine Bedenken wurden zerstreut. Sie sagte mir: „Kein Kind wird überfordert. Die Thematik wird altersgerecht vermittelt…“
Ich habe dieses Thema im Alltag dann auch vergessen. Bei einer Autofahrt fragte mich jedoch plötzlich meine damals 9-jährige Tochter wie die „weiße Sache“ noch mal heißt, die der Mann der Frau gibt. Ich hatte keine Ahnung, wovon sie spricht. Etwas später fragte sie: “Mama, was passiert, wenn ich das Sperma aus Versehen schlucke?“ Ich war so schockiert. Nach und nach bekam ich dann heraus, dass gerade die Schimpfwörter besprochen werden, die die Kinder an die Tafel schreiben mussten. Zeitgleich mit diesem Workshop „Schimpfwörter“ dürfte auch der Aufklärungsunterricht stattgefunden haben. Meine Tochter empfand das Thema als „eklig“ und wollte nicht mehr mit mir darüber sprechen. Bei der Elternvertreterin musste ich dann erfahren, dass sich auch andere Eltern beschwert hatten. Die Klassenlehrerin fand unsere Beschwerden unbegründet: Die Klasse habe gut mitgearbeitet. Wörter gehören „entmachtet und gut erklärt“. Die Direktorin steht hinter dem Projekt. Alles sei vom Lehrplan abgedeckt.
Ich habe der Mitarbeiterin der Schulsozialarbeiter ein Feedback gegeben, ihr von dem Ekelgefühl meiner Tochter erzählt und auch von all jenen weiteren Vorkommnissen, die mir meine Tochter nach und nach erzählt hatte: Die Lehrerin wäre nicht immer anwesend geblieben, das Wort „Hurensohn“ und die Tätigkeit der Hure wurden genau erklärt, obwohl das Wort nicht auf der Tafel stand, also nicht von den Kindern gefragt worden war. Und schließlich sollten die Schüler nicht lachen, da es ein „ernstes“ Thema sei. All das bezeichnete die Sozialarbeiterin als unwahr! „Sie haben die Schamgrenze meines Kindes überschritten und ihr einen Teil ihrer kindlichen Unschuld geraubt!“ Doch die Sozialarbeiterin zeigte sich selbstbewusst und war sich in ihrer Vorgangsweise sicher, da sie sich an alle Standards gehalten hätte. Die Fortbildungen aller Sozialarbeiter wären bei der „Fachstelle Selbstbewusst (Salzburg)“ abgehalten worden.
Im Laufe des Gespräches habe ich erfahren, dass es im Ganzen drei Termine waren und das Projekt inzwischen abgeschlossen sei. Sie hat mir dann angeboten mit meiner Tochter zu sprechen, aber ich habe der gesamten SCHUSO untersagt, ohne die schriftliche Zustimmung von mir oder meinem Mann mit meiner Tochter zu sprechen.
Zu Beginn des heurigen Schuljahres haben wir nun ein Schreiben der Schulsozialarbeiter von der Direktorin weitergeleitet bekommen. In diesem werden wir darauf hingewiesen, dass diese – „laut UN-Kinderrechtskonvention u. Österreichischem Bundesverfassungsgesetz“ – keine explizite Zustimmung der Eltern benötigt, da das Kindeswohl und die Wahrung der Interessen des Kindes immer oberste Priorität haben. Mein Einspruch wurde seitens der Volksschule bzw der Sozialarbeiter bis jetzt noch nicht beantwortet. (Bericht Ende)
Nach Rücksprache mit einem fachkundigen Juristen wollen wir hier festhalten, dass niemand das Recht hat, ohne dem Einverständnis der Eltern mit einem Kind zu sprechen, wenn dadurch das Recht der Eltern auf Erziehung und der Achtung ihrer Religion oder Weltanschauung, beeinflusst oder verletzt werden kann.