Wir wollen hier ein Recht der Eltern vorstellen, das beinahe unbekannt ist und eine Hilfe sein kann: Es gibt den Grundsatz der Schulgeldfreiheit:
Gemäß § 5 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) ist nicht nur der Besuch der öffentlichen Pflichtschulen sondern auch der Besuch der sonstigen unter das Schulorganisationsgesetz fallenden öffentlichen Schulen unentgeltlich.
Das bedeutet, dass ein Workshop, der von außen an die Schule geholt wird, NICHTS kosten darf, auch keinen sogenannten Selbstbehalt!
Man unterscheidet hier die Schulveranstaltung (zb. Klassenreise) oder schulbezogene Veranstaltung (abendlicher Theaterbesuch), die natürlich etwas kosten darf, vom Unterrichtsgeschehen, das kostenlos sein muss.
Es gibt keine Ausnahmen, und per Abstimmung kann das auch nicht durchbrochen werden: http://www.elternbrief.at/de/page.asp?id=674
Die Schule kann einen Sponsor finden; der Elternverein darf es aber nur sein, wenn es in den Statuten verankert ist. Wenn der Workshop im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts stattfindet, darf von den Eltern nicht kassiert werden.