Ausführliche kritische Analyse des Erlasses:
erstellt von der Initiative für wertvolle Sexualerziehung
Wir veröffentlichen diese Analyse in Form eine PDF Dokuments, wobei Absatz für Absatz der gesamte Text des neuen Erlasses untersucht, analysiert und in tabellarischer Form dargestellt wurde. (Die dadurch entstandenen 26 Seiten wären auf einer Webseite nur schwer übersichtlich darstellbar. Auch der Druck des Dokumentes ist als PDF leichter.)
Hier ist das Dokuement: Analyse des Erlasses 2015
Für alle, die wenig Zeit haben, hier eine kurze Zusammenfassung der Kritikpunkte:
erstellt von der Initiative für wertvolle Sexualerziehung
Der nun seit 22.6.2015 in Kraft getretene Grundsatzerlass Sexualpädagogik weist gegenüber dem weithin kritisierten Entwurf lediglich geringfügige Verbesserungen auf.
- Die Eltern werden einige Male mehr genannt. Allerdings mangelt es dem neuen Erlass an genauen Vorgaben wie die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern statt zu finden hat. Dies war im alten Erlass viel besser beschrieben; da nützt auch alles Beteuern nichts, dass die Eltern eine „zentrale Rolle in der Erziehung ihrer Kinder“ hätten.
- Die Tatsache, dass in dem Erlass über Sexualpädagogik die Worte Liebe, Familie und Elternschaft nicht einmal vorkommen, macht deutlich, dass dadurch das langfristige Ziel verfolgt wird, das derzeitige familienorientierte Gesellschaftsmodell umzubauen und durch die Ideologie der sogenannten “Sexuellen Vielfalt” abzulösen.
Wir befürchten, dass dieser Erlass daher einer umfassenden Umerziehung unserer Kinder Tür und Tor öffnet.
Mit dem Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot) sollte sichergestellt sein, dass die Lehrkräfte die Schüler in ihrem Denken nicht einschränken, sondern ihnen unaufdringlich helfen, sich eine eigene Meinung zu einem kontroversiell diskutierten Thema zu machen.
- In Bezug auf die im Erlass vertretene Sexualpädagogik allerdings ist der Hinweis auf das Überwältigungsverbot ein Widerspruch in sich. Denn auf Seite 2 ist davon die Rede, dass sich die Sexualpädagogik am Prinzip der “Vielfalt der Lebensformen” u.a. der Geschlechteridentitäten zu orientieren hat. Hier wird etwas als Prinzip suggeriert und damit als Denkrahmen vorgegeben, was jedoch in Wirklichkeit wissenschaftlich höchst kontrovers diskutiert wird. Außerhalb dieses Rahmens darf man sich offensichtlich nicht bewegen, was dem Indoktrinationsverbot widerspricht.
Fazit:
Dieser Erlass hat eine viel zu enge Sicht von Sexualität ohne jeglichen Familienbezug.
Bereits im Kindergartenalter sollen die Eltern durch die neue Sexualpädagogik “unterstützt” werden, was im Angesicht der oben genannten Kritikpunkte nur als Bedrohung verstanden werden kann. Sexualerziehung ist und bleibt eine primäre Aufgabe der Eltern.
Eltern müssen zeitgerecht und ausreichend in die Planung des schulischen Aufklärungs-unterrichts für ihre Kinder eingebunden sein.
Wir ermutigen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Aufklärungsunterricht in den Schulen wachsam zu verfolgen und gegebenenfalls Protest einzulegen!
Sollten Ihre Kinder unangenehme Erfahrungen im Rahmen der schulischen Aufklärung gemacht haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@sexualerziehung.at.